Freitag, 22. Juni 2007

Was es nicht alles gibt: Tatort Treppenhaus - der (amüsante) Treppenhaus-Knigge

Knigge fürs Treppenhaus
Quelle: Business-News,
zitiert bei:
www.samba-koeln.de/?p=872 - 41k - 20. Juni 2007 - Danke!

"Darf ich eine Videoüberwachungsanlage im Hausflur zu meiner Mietwohnung installieren? Überhole ich links oder rechts? Darf ich den Ikea-Katalog aus dem Briefkasten des Nachbarn ziehen? Darf ich eine Madonna aufstellen? Im Hausflur ist man schon fast zu Hause, aber eben nicht ganz. Ein kleiner Guide aus Rechts- und Anstandsvorschriften fürs korrekte Treppensteigen.

Der Hausflur ist ein Gemeinschaftsort.
Wie sich Krieg mit den Nachbarn vermeiden lässt:

Darf ich den Kinderwagen ins Treppenhaus stellen?
Die vielleicht am häufigsten vor Gericht verhandelte Flurfrage. Und die Antwort lautet immer: Ja – „wenn er (der Mieter, Anm. d. Red.) hierauf angeweisen ist und die Größe des Hausflures das Abstellen zulässt“ (Bundesgerichtshof, AZ: V ZR 46/06). In Berlin werden allerdings im Hausflur abgestellte Kinderwagen regelmäßig in Brand gesetzt.

Darf ich mein Rad in den Flur stellen?
Nein. In der Regel ist es verboten, das Rad im Hausflur oder im Kellereingang zu parken (AG Wedding 8a C 45/85).

Darf ich Schuhe vor der Wohnungstür abstellen?
Gerichtsfest ist die Aussage: Nur ausnahmsweise bei sehr schlechtem Wetter und auf der eigenen Fußmatte (Oberlandesgericht Hamm 15 W 168-169/88).
Der Anstand empfiehlt: Die ausgelatschten Halbschuhe von Mutti? Nein! Die verschwitzten Joggingschuhe von Vati? Nein! Die Gummistiefel der Kleinen? Nein! Die Pumps von Christian Louboutin in den Größen 37, 38 oder 39? Gerne!

Darf ich rauchen?
Ja, wenn Sie dabei die Treppen rauf- oder runtergehen. Nein, wenn Sie nur deshalb im Treppenhaus rauchen, weil Sie den Gestank nicht in Ihrer Wohnung haben wollen. Diese Art Flurnutzung als Raucherzimmer kann untersagt werden (AG Hannover, AZ 70 II 414/99).

Darf ich knutschen?
Wenn Sie während des Knutschens die Treppen runter oder rauf gehen (siehe: Rauchen), ist das kein Problem. Wenn Sie sich nur zum Knutschen ins Treppenhaus begeben, dort der Bequemlichkeit halber noch Platz nehmen, sich womöglich ausstrecken und die Bluse öffnen, könnte das untersagt werden.

Darf ich, nachdem ich zentnerweise Tsatsiki für die Party vorbereitet habe, die Wohnungstür öffnen, damit sich der Knoblauchmief verzieht, bevor die Gäste kommen?
Wird die Eingangstür zum Auslüften der Wohnung genutzt, müssen die durchdringenden Düfte nicht geduldet werden (AG Saarbrücken, AZ 37 C 267/93).

Darf man denn zur Luftverbesserung Parfum ins Treppenhaus sprühen?
Nein. Es gab in einem nordrhein-westfalischen Haus mit Eigentumswohnungen einen durch mehrere Instanzen getragenen Streit um Duftbestäubung im gemeinsamen Treppenhaus, der mit einem Verbot dieser „bestimmungwidrigen Nutzung des Gemeinschaftseigentums“ endete. Es gehe nicht an, beschloss das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass ein einzelner Wohnungseigentümer durch solches Tun „gewissermaßen die Athmosphäre vorschreibt“, die die übrigen Eigentümer zu atmen haben (AZ I-3 Wx 98/03).

Darf ich im Schlafanzug die Zeitung aus dem Briefkasten holen?
Das kommt auf den Zustand des Pyjamas an. Es sei denn, Sie wollen den Tagesspiegel holen. Das dürfen Sie sogar nackt.

Überhole ich links oder rechts?
In unübersichtlichen Situationen halten Sie sich am Besten an die Regeln der geltenden Straßenverkehrsordnung. Hierzulande links. In Großbritannien oder Südafrika rechts.

Darf ich den Ikea-Katalog aus dem Briefkasten des Nachbarn ziehen?
Und ihm dann in Rechnung stellen, was er gespart hat, weil er sich mangels Kaufanreiz kein Regal/Sofa/Küchenzeilenarrangement gekauft hat, das sich nicht zusammenschrauben lässt? Das lassen Sie lieber sein.

Darf ich als Erster über die frisch geputzte Treppe laufen?
Das ist ein total anarchischer tausendprozentig unsozialer Akt. Aber einer muss es ja tun.

Darf ich eine Fußballfeld-Fußmatte vor meine Wohnungstür legen?
Das Amtsgericht Schöneberg hat 1998 entschieden, dass Mieter Fußmatten vor ihrer Tür auslegen dürfen (AZ 19 C 27/98). Wie diese dann aussieht, bleibt dem Mieter überlassen. Schade!, muss man manchmal sagen und bei besonders scheußlichen Matten kurz die Augen schließen.

Darf ich bewaffnet ins Treppenhaus gehen?
Das Treppenhaus gehört – waffenrechtlich – noch zur Wohnung, hat der Bundesgerichtshof 1998 entschieden (AZ 4 StR 31/98). Wer eine Waffenbesitzkarte hat, darf also seine Waffe dort tragen. Erst wenn Sie das Haus verlassen, brauchen Sie einen richtigen Waffenschein.

Darf ich selbstgemalte „Keine Werbung“-Zettel an den Briefkasten kleben?
Ja. Was im Briefkasten geduldet wird, ist Privatsache, sagt Hartmann Vetter vom Berliner Mieterverein.

Darf ich den Briefkasten überhaupt individuell gestalten?
Das schon weniger. Oftmals behalten sich Vermieter auch vor, die Namen an den Briefkästen und Klingelbrettern einheitlich gestalten zu wollen.
Das muss der Mieter akzeptieren. In Berlin allerdings komme die geordnete Briefkastenbatterie nur selten vor, hat der hauptstädtische Mieterverein festgestellt.

Darf ich Pflanzen auf Treppenabsätze stellen?
Blumenkübel auf Zwischenpodesten oder vor der Haustür sind erlaubt (AG Köln 222 C 426/00). Ausnahme: Hanfplantagen.
Womit die nächste Frage auch kurz beantwortet wäre: Handelt ein Mieter im Hausflur mit Drogen, kann der Vermieter ihm fristlos kündigen (Amtsgericht Pinneberg Az: 68 C 23/02).

Dürfen Kinder im Hausflur Lärm machen?
Ja, weil der Lärm, der von Kindern ausgeht, natürlich ist, wie das LG München entschied (AZ 31 S 20796/04). Erwachsenenlärm gilt als unnatürlich und muss folglich auch nicht toleriert werden.

Darf ich meine Wohnungstür zu Feier- und Festtagen (Ostern, Halloween, Weihnachten) mottomäßig dekorieren?
Wenn Sie sich lächerlich machen wollen.

Darf ich Poster im Hausflur aufhängen?
Auch wenn ein Poster in der Regel nur flach an der Wand klebt, gilt es als „größerer Eingriff“, wie es der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen formuliert; er rät, vorher mit dem Vermieter zu sprechen. Vielleicht ist der ja auch Fan von Uriah Heep.

Darf ich auf dem Geländer rutschen?
Nur, wenn Sie dabei so süß aussehen wie Ornella Muti.

Darf ich eine Madonna aufstellen?
Ja, entschied 2003 das Amtsgericht Münster (AZ 3 C 2122/03) und lehnte die Klage einer Mieterin ab, die sich durch den täglich erzwungenen Anblick der Marienfigur stark in ihrer Wohnqualität beeinträchtigt fühlte und die Miete kürzen wollte. Das Kürzungsrecht stehe einem Mieter nur zu, wenn die Gebrauchstauglichkeit seiner Wohnung beeinträchtigt sei. Dies sei aber durch die Madonna nicht gegeben.

Darf ich Werbemüll beim Nachbarn in den Briefkasten stecken?
Und wenn das dann die Madonna sieht?

Darf ich meiner/m Frau/Mann/Freund/-in nach dem Rauswurf ihre/seine Sachen ins Treppenhaus hinterher werfen?

Die Frage wurde bisher nicht aktenkundig. Die Empfehlung der Benimmredaktion lautet: Sollte die Krise Ihrer Beziehung ohnehin durch häufige lautstarke Auseinandersetzungen allen Nachbarn bekannt sein, dürfen Sie die auch am großen Finale teilhaben lassen.
Hielten Sie bisher nach außen die Fassade vom trauten Heim aufrecht, sollten Sie von dieser Haltung nun nicht mehr abweichen. Lassen Sie Mann oder Frau geräuschlos ausziehen, und wenn jemand fragt, schützen Sie ein Auslandsstipendium vor oder einen Todesfall – je nachdem, ob eine spätere Versöhnung möglich ist oder nicht.

Darf ich das Geschehen im Flur durch den Spion ausspähen?
Dafür ist er da, sagt Hartmann Vetter vom Berliner Mieterverein.

Darf ich eine Videoüberwachungsanlage installieren?
Nein. Auch nicht, wenn Sie der Vermieter sind und Ihnen das ganze Haus gehört. Das wäre ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mieter (OLG Karlsruhe, AZ 6 U 64/97).

Darf ich meine Getränkekiste in die Aufzugtür stellen, damit der nicht wegfährt, während ich meine restlichen Einkäufe aus dem Auto hole?
Das sollten Sie unbedingt tun, auch wenn das ausnahmsweise mit den Transportwünschen der anderen Mieter kollidiert.

Darf ich meinen Hund zu dessen Ertüchtigung das Treppenhaus hochjagen?
Nur, wenn er so winzig, leicht und leise ist, dass die anderen Mieter ihn nicht mal dann vorbeihecheln hören würden, wenn sie ihr Ohr an die Wohnungstür drücken.

Was ist, wenn mein Hund ins Treppenhaus macht?
Gegen gelegentliches Urinieren des Hundes im Treppenhaus ist ein Vermieter machtlos, fand das Amtsgericht Köln (AZ 208 C 164/00). Begründung: Urinpfützen seien zwar eine Störung, aber nicht so gravierend, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei.

Darf man die volle Mülltüte bereits abends vor die Wohnungstür stellen und sie erst am nächsten Morgen runter tragen?
Dazu gibt es keine Gerichtsurteile, nur Anstandsregeln. Handelt es sich beim Wegzuwerfenden um Modeschmuck oder Hermès-Schals, werden sich die Mitmieter kaum ärgern, sondern dafür sorgen, dass nichts zum Runtertragen übrig bleibt. Handelt es sich um faulige Essensreste, ist direkt zum Mülleimer zu gehen.

Darf man die Treppenhausfenster öffnen?
Entweder riecht es oder es zieht, und immer gibt es einen, den das stört. Mieter A öffnet das Fenster, Mieter B schließt es, Mieter C schreibt Zettelchen: Bitte keine Dauerlüftung. Wer die Möglichkeit hat, sollte, sobald er eines solchen Streits gewahr wird, umziehen. Denn: In diesem Haus wird nie Frieden herrschen."

Was ist Ihre Meinung dazu?
Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?
Fällt Ihnen zum "Treppenhaus-Knigge" noch etwas ein oder haben Sie Fragen?

Ich freue mich auf Ihre Kommentare.

Mit STILvollen Grüßen,

Ihre Lena Taseski

P.S. Beim nächsten Eintrag geht's dann wirklich um den Regency-Effekt, versprochen!

Donnerstag, 21. Juni 2007

Über den ersten Eindruck: wie Sie Sympathiepunkte gewinnen

„Der erste Eindruck zählt“ oder gar „You Never Get A Second Chance To Make A First Impression – Der erste Eindruck hat keine zweite Chance“ – so oder so ähnlich hört man es immer wieder.

Zwar sollte man diese Redewendungen nicht allzu wörtlich nehmen, faktisch hat jedoch der erste Eindruck, den Sie bei einer (fremden) Person hinterlassen, großen Einfluss auf die weitere Kommunikation, das Verhalten und die Interaktion. Der erste Eindruck muss zwar nicht immer stimmen (Vorurteile!) aber er ist sicherlich bestimmend. Er ist entscheidend…

Denn unser erster Eindruck prägt das Bild, welches wir uns von den Personen und Dingen machen. Daher sollte er im positiven Sinne bleibend sein – den ersten Sekunden einer Begegnung sollte man also ganz besondere Aufmerksamkeit widmen.

Es ist wissenschaftlich belegt…
Das Auftreten zählt nach Einschätzung von Experten oft mehr als die fachliche Qualifikation


Zahlreiche Studien belegen, dass Auftreten, Körpersprache, Kleidung, Aussehen und Geruch… sowie eine natürliche Souveränität (Stichwort Authentizität!) einen entscheidenden Einfluss auf ein erfolgreiches Miteinander haben, im Business bspw. einen erfolgreichen Geschäftsverlauf/–abschluss.

Das Auftreten, der Habitus und eine natürliche Souveränität sind für die Karriere wichtiger als alle Zeugnisse, so lautet das überraschende Ergebnis einer Studie der Universität Darmstadt von 2001 (Prof. Dr. Michael Hartmann, Soziologe und Elitenforscher).

55-38-7-Regel nach Albert Mehrabian

Welcher Aspekt dabei wie auf unser Gegenüber wirkt, ist für viele überraschend, denn:
55 % unserer Außenwirkung machen Körpersprache, Gestik, ein typgerechtes, gepflegtes Äußeres und Augenkontakt aus,
38 % Wirkung entfallen auf den Klang der Stimme, nur zu
7 % spielt das tatsächlich Gesagte eine Rolle.

Die ersten Sekunden…

Nach nur wenigen Sekunden bildet man sich ein Urteil über eine (fremde) Person. In kürzester Zeit entscheidet das Gehirn, ob ein Fremder sympathisch wirkt oder nicht. Mit nur wenigen Blicken erfassen wir die Persönlichkeit des Gegenübers.

Es ist wissenschaftlich belegt: 1/10-Sekunde braucht das Gehirn, um das Gesicht des Gegenübers als sympathisch oder vertrauenswürdig einzuschätzen. Nur wenige Sekunden bleiben dem Fremden, dien (aller)ersten Eindruck mittels neuer Informationen zu revidieren – etwa durch eine sympathische Stimme (Princeton University, New Jersey, USA, Janine Willis und Alexander Todorov, 2006).

Primacy-Effekt

Der erste Eindruck wird durch die gesteigerte Aufmerksamkeit am Anfang einer Begegnung geformt – dabei kommt der Primacy-Effekt zum Tragen: er beschreibt das Phänomen, dass die zuerst erhaltene Information verhältnismäßig starken Einfluss auf die die Beurteilung des Gegenübers hat und der erste Eindruck im Sinne von Primacy (engl. Vorrang) für Bewertungen oft entscheidend ist.

Personen, die uns bspw. sympathisch sind, treten wir freundlicher entgegen. Dieser Eindruck wirkt sich auf die weitere Interaktion aus: die Personen sind dann in der Regel auch zu uns freundlich, wir fühlen uns bestätigt und die Selbsterfüllenden Prophezeiung stellt sich schnell ein.

Der erste Eindruck – Einflussfaktoren

Die wichtigsten Faktoren und Aspekte, die beim (ersten) Zusammentreffen über Sympathie oder Antipathie entscheiden, also die äußeren Reize, die jeder Mensch ausstrahlt, sind:
  • Die Augen (Blickkontakt und stechender oder wohl wollender Blick, Augenfarbe, Brille)
  • Der Gesichtsausdruck (Lächeln, Ohr- und Nasenform, Mund)
  • Die Figur und Geruch (Körpergeruch und Parfüm)
  • Das Aussehen (Make-up, Schmuck, Frisur: Haarfarbe und -schnitt, Kleidung und Statussymbole), Ausstrahlung (Charisma) und innere Haltung (Selbstbewusstsein, Zufriedenheit, Gelassenheit, Offenheit für alles Neue)
  • Die Körperhaltung
  • Das Distanzverhalten und die Umgangsformen
  • Der Gang und die Bewegung
  • Die Hände (Mimik und Gestik sowie Händedruck)
  • Die Sprechweise (Lautstärke, Tonhöhe, Redegeschwindig-keit, Dialekt und Klang der Stimme)
Mit allen diesen Faktoren können Sie jeweils einen Sympathiebonus erzielen und sind daher nicht zu unterschätzen, denn sympathischen Menschen wird bspw. eher eine fachliche Kompetenz unterstellt.
Überlassen Sie daher Ihren ersten Auftritt deshalb nicht dem Zufall, sondern planen Sie ihn! Damit Ihnen die Welt zu Füßen liegt!

Ich freue mich über Ihre Kommentare:
Wie wichtig ist der erste Eindruck, wenn wir einer (fremden) Person begegnen?
Worauf achten Sie als erstes und warum?

STILvolle Grüße, Lena Taseski

P.S. Beim nächsten Eintrag erzähle ich Ihnen etwas über den Regency-Effekt, denn es bleibt nicht beim ersten Eindruck...

Mittwoch, 20. Juni 2007

Es sind die ersten Augenblicke, die entscheiden...

"Nur oberflächliche Leute urteilen nicht nach dem Aussehen. Das Geheimnis der Welt ist das Sichtbare, nicht das Unsichtbare." (Oscar Wilde).

Dienstag, 19. Juni 2007

Lena Taseski Image Design-Blog

Herzlich Willkommen zum Lena Taseski Image Design-Blog!

Hier werde ich Ihnen regelmäßig Neuigkeiten rund um das Thema Image Design präsentieren. Bei der Imagebildung wird das Outfit und Styling inkl. Accessoires sowie die gesamte verbale und nonvariable Kommunikation inkl. Small-Talk und Körpersprache, Selbst-PR, moderne Umgangsformen... beleuchtet.

Ziel ist, eine authentische Außendarstellung zu bewirken!

Authentizität ist dann gegeben, wenn aus allen Aspekten ein Gesamtbild erreicht wird, das in sich schlüssig ist, also somit keine Widersprüche enthält und das Umfeld positiv anspricht.

Ich freue mich auf Ihre Kommentare, Ihre Anregungen und den Austausch!

Viele Grüße
Ihre Lena Taseski
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